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Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest:

Schweine-Auslaufhaltung dem Veterinäramt anzeigen

(lk/fn) Die Afrikanische Schweinepest ist kürzlich in Litauen und Polen erstmals bei Wildschweinen aufgetreten. Da Fachleute von einer weiteren Ausbreitung nach Westeuropa ausgehen, erinnert der Landkreis Lüneburg Schweinehalter daran, dass eine Auslaufhaltung ihrer Tiere stets dem Veterinäramt anzuzeigen ist. Zudem müssen bestimmte Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.

Auslaufhaltung bezeichnet die Haltung von Schweinen in festen Stallgebäuden, wobei für die Tiere die Möglichkeit besteht, sich zeitweilig im Freien aufzuhalten. Gemäß § 3 Absatz 4 der Schweinehaltungshygieneverordnung muss der Halter vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes die Haltung beim Veterinäramt des Landkreises Lüneburg melden. Für bestehende Auslaufhaltungen empfiehlt das Veterinäramt, die Anzeige unverzüglich nachzuholen und nicht die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014 auszunutzen. Die Anzeige kann formlos erfolgen.

Neben der Anzeige der Auslaufhaltung sind bei dieser Haltungsform bestimmte Sicherheitsmaßnahmen nach der Schweinehaltungshygieneverordnung einzuhalten. Dazu gehört unter anderem eine gesicherte Futter- und Einstreueinlagerung, aber auch eine doppelte Umzäunung. Konkrete Auskünfte erteilt der Fachdienst Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung des Landkreises Lüneburg bei Bedarf unter Telefon 04131 26-1414 oder -1589.

Im Gegensatz zur Auslaufhaltung, die lediglich angezeigt werden muss, ist die Freilandhaltung von Schweinen (Haltung im Freien ohne feste Stallgebäude lediglich mit Schutzeinrichtungen) nach § 4 der Schweinehaltungshygieneverordnung  genehmigungspflichtig. Schweinehalter, die diese Haltungsform vom Veterinäramt noch nicht haben genehmigen lassen, sind verpflichtet, dies unverzüglich nachzuholen.

Ein Merkblatt zu möglichen Schutzmaßnahmen vor der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest für Schweinehalter und Jäger ist im Internet unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de unter dem Stichwort „Afrikanische Schweinepest“ abrufbar. Dort stellt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) auch aktuelle Informationen zu der Tierseuche zur Verfügung. Für Menschen ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich. 

FUNDBÜRO DER HANSESTADT

 
 
 

Suchen und finden

Schlüssel oder Portemonnaie verloren? Mit dem Online-Service des Fundbüros können Sie verlorene Gegenstände schnell und bequem wiederfinden. Einfach die Postleitzahl eintippen, den Suchradius angeben und den Tag auswählen, an dem der Gegenstand verloren wurde. Eine Liste zeigt dann alle abgegebenen Fundstücke, die in Frage kommen und sagt, wo sie abzuholen sind.  Hier finden Sie die Onlinesuche des Fundbüros.

Wer das Fundbüro persönlich aufsuchen möchte, zum Beispiel, um eine Fundsache abzugeben: Das Büro ist im Hof des Bürgeramtes Bardowicker Straße / Ecke Hindenburgstraße untergebracht.

Telefon:
(04131) 309-3269.

Öffnungszeiten:
montags, dienstags, freitags
8 bis 12 Uhr

donnerstags
14 bis 18 Uhr.

ÜBER DIE BARRIEREARMUT AUF LUENEBURG.DE

 

Blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtigte Menschen bilden einen nicht unerheblichen Teil der Internetnutzer. Gerade diese Zielgruppe stößt auf eine Reihe von Hürden und Barrieren, die eine vollständige Integration in die Medien-Gesellschaft deutlich erschwert.

Barrierearmes Internet, Accessibility (Zugänglichkeit) und Usability (Benutzbarkeit / Bedienerfreundlichkeit) sind deshalb feste Begriffe geworden, um das Internet für alle einfacher zugänglich zu machen.

Die Stadt und der Landkreis Lüneburg unternehmen erhebliche Anstrengungen um allen Menschen eine barrierearme Nutzung und die Zugänglichkeit zu Einrichtungen, Institutionen und des öffentlichen Raumes zu ermöglichen. Diese Anstrengungen wurden in der barrierearmen Darstellung unter www.lueneburg.de weiterverfolgt.

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